Für Fachleute im Bildungsbereich stellt der kürzlich verabschiedete AI Act eine bedeutende Entwicklung dar. Dieser Artikel beleuchtet, welche Auswirkungen das Gesetz auf die Bildung in Deutschland haben könnte.
Der Einsatz von KI in der Bildung ist nicht neu. Digitale Lernplattformen und KI-basierte Bildungstechnologien sind bereits weit verbreitet. Diese reichen von Empfehlungssystemen für Lerninhalte bis hin zu Tools, die Feedback und personalisierte Lernwege bieten. Diese Technologien könnten jedoch unter das hochriskante Segment fallen, wenn sie als entscheidend für den Bildungs- und Berufsweg einer Person angesehen werden.
Es besteht die Sorge, dass der AI Act in seiner jetzigen Form möglicherweise zu grob ist und eine differenziertere Betrachtung erfordert. Während es sinnvoll ist, KI nicht als alleinige Entscheidungsinstanz für die Zulassung zu Bildungseinrichtungen einzusetzen, könnten hilfreiche KI-Tools, die lediglich unterstützende Empfehlungen und Feedbacks liefern, unangemessen eingeschränkt werden.
Insgesamt ist der AI Act ein wichtiger Schritt zur Regulierung von KI-Technologien. Für den Bildungsbereich bedeutet dies eine Notwendigkeit, Nutzen und Risiken sorgfältig abzuwägen. Ziel ist es, eine Balance zu finden, die einerseits die Sicherheit und Grundrechte gewährleistet, andererseits aber auch genügend Freiraum für innovative und unterstützende KI-Anwendungen im Bildungsbereich lässt.
Der AI Act spiegelt den europäischen Ansatz wider, der auf Exzellenz und Vertrauen in KI-Technologien abzielt. Durch die Festlegung konkreter Regeln und Maßnahmen soll sichergestellt werden, dass KI sowohl die menschliche Autonomie in der Bildung fördert als auch ein Instrument für Emanzipation durch Bildung wird. Ziel ist es, KI so zu regulieren, dass sie die menschliche Autonomie in der Bildung unterstützt und gleichzeitig als Werkzeug für Bildungsemanzipation dient.
Im Zuge der EU-Digitalstrategie hat das EU-Parlament den AI Act verabschiedet, ein Gesetz, das sich mit der Regulierung von Künstlicher Intelligenz (KI) befasst. Prof. Dr. Christian Kellermann gibt in seinem Artikel “AI Act and Education” (05.07.2023) einen Überblick über die potenziellen Konsequenzen dieses Gesetzes für den Bildungsbereich.
Der AI Act folgt einem risikobasierten Ansatz, der KI-Anwendungen in vier Risikokategorien einteilt: inakzeptabel, hoch, begrenzt und minimal. Der Bildungsbereich fällt hierbei unter die Kategorie “hochriskant”, was sowohl allgemeine als auch berufliche Bildungsaspekte betrifft (Quelle: Kellermann, 2023).
Zwei Hauptbereiche stehen im Fokus: der Zugang zur Bildung und die automatisierte Bewertung von Lernergebnissen. Der AI Act zielt darauf ab, Diskriminierung und eine Verletzung des Gleichbehandlungsgrundsatzes zu verhindern.
Bereits existierende KI-Anwendungen in der Bildung, wie Empfehlungssysteme und Feedback-Tools, könnten durch den AI Act als hochriskant eingestuft werden. Dies erfordert eine differenzierte Betrachtung und möglicherweise eine Anpassung der Regelungen (Quelle: Kellermann, 2023).
Der AI Act stellt für Fachleute im Bildungsbereich eine wichtige Entwicklung dar. Es geht nun darum, eine Balance zu finden, die einerseits Risiken minimiert, andererseits die Vorteile von KI in der Bildung maximiert. Der AI Act könnte die Art und Weise, wie KI in der Bildung in Deutschland eingesetzt wird, signifikant beeinflussen und erfordert eine sorgfältige Abwägung von Nutzen und Risiken.
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